No more camps, We want homes! #NoFreiburgLagerCity

Demonstration
No more camps, We want homes! #NoFreiburgLagerCity
Dienstag, 1. Februar 2022
15 Uhr
Bürgerhaus Zähringen

Das Freiburger Märchen der Willkommenskultur
2014 stimmte der Freiburger Gemeinderat für die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA). 2018 wurde sie eröffnet, 2020 sollte der Vertrag zwischen Stadt und Land evaluiert werden. Im Dezember 2021 hat die Stadt dem Evaluationsbericht zugestimmt. Zu Beginn planten die Verantwortlichen eine maximale Verweildauer von 3 Monaten. Seitdem hat sich viel verändert. Bundesgesetze sehen heute für LEAs eine Wohnverpflichtung bis zu 18 Monaten, Arbeitsverbot, Sachleistungen und Residenzpflicht vor. Vorzeigemodell ist das Ankunftszentrum in Heidelberg, in dem Asylverfahren ohne reguläre Vorbereitung innerhalb von 24h abgefertigt werden können. Besuchsverbote, keine Selbstversorgung, keine Privatsphäre und willkürliche Security-Kontrollen – alles fester Bestandteil der Lagerlogik. Indem fast alle Freiburger Gemeinderatsfraktionen (ausgenommen Eine Stadt für alle und JUPI) die Evaluation in der letzten Gemeinderatssitzung durchwinkten, hießen sie diese Lagerlogik ausdrücklich gut. [1]

Wie jetzt? Freiburg, das ist doch „sicherer Hafen“? Vielleicht auf dem Papier! Tatsächlich hat die Stadt alles in ihrer Macht Stehende getan, um die Rechte ihrer Einwohner*innen in der LEA konsequent zu missachten. Auf den Antrag mehrerer Fraktionen, die Autor*innen eines Rechtsgutachtens zur LEA-Hausordnung anzuhören, folgte – nichts. Auf das Rechtsgutachten, eine Klage vor dem VGH, offene Briefe und Demonstrationen reagierte die städtische Sozialbürgermeisterei mit der Antwort „persönlich überzeugt zu sein, dass in der LEA alles mit rechten Dingen zugeht“. Diese Haltung schlug sich in der Überzeugung nieder, das Regierungspräsidium als Betreiber der LEA könne die vertraglich vereinbarte Evaluation allein durchführen. Zu keiner Zeit wurden Bewohner*innen oder NGOs einbezogen. Am Ende steht die Erkenntnis, dass es in der LEA eine Kleiderkammer gibt und sich Freiburg nicht nur als „sicherer Hafen“, sondern auch als Lager-City par excellence versteht.

Lager sind heute ein weltweit anerkanntes Mittel zur Unterdrückung von Migration. Sie folgten schon immer einer Abschreckungslogik: Wer es einmal in den Innenraum der kapitalistischen Zentren geschafft hat, wird festgehalten und isoliert. So sind die deutschen Aufnahmeeinrichtungen nicht nur Ausdruck einer repressiven Asylpolitik in der BRD, sie folgen einem globalen Trend der Verhinderung und Kriminalisierung von Migration.

Indem die Stadt Freiburg die LEA mit der Zustimmung zur Evaluation gutheißt, regiert das repressive Migrationsregime bis in die Kommune fort. Und das, obwohl Kommunen als Orte, an denen Geflüchtete ankommen und leben, die Möglichkeit einer anderen Asylpolitik bieten. Mit der Zustimmung zur LEA entledigt sich die Stadt der Verpflichtung zur Folgeunterbringung von Geflüchteten in Freiburg und erteilt so einer eigenen Asylpolitik eine deutliche Absage. Angesichts immer restriktiverer Bundesgesetze ist das ein fatales Zeichen. Die Idee einer „Solidarity City“ wird sabotiert und Freiburg positioniert sich offiziell als Lager-City. Solange diese Ignoranz weitergeht, werden wir protestieren. Deswegen fordern wir vor der nächsten Gemeinderatssitzung: No more camps, we want homes.

Kommt mit Mundschutz und achtet auf die Mindestabstände!

[1] Siehe dazu unsere Stellungnahme „Ihr Lagerlein bleibet“: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/wp-content/uploads/Ihr-Lagerlein-bleibet-PM-zur-fadenscheinigen-Evaluation-der-LEA-Freiburg-1.pdf

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No more camps, we want homes! #NoFreiburgLagerCity
Tuesday, 1. Februar 2022
3 pm
Bürgerhaus Zähringen

The Freiburg fairy tale of “Willkommenskultur”
In 2014, Freiburg’s municipal council (Gemeinderat) agreed to the establishment of a reception centre for asylum-seekers (Landeserstaufnahmeeinrichtung, LEA) in Freiburg. It was opened in 2018, in 2020 the contract between the city and the Land was to be evaluated. In December 2021, the city approved the evaluation report. At the beginning, the responsibles planned a maximum stay of 3 months. Much has changed since then. Federal laws now order a housing obligation of up to 18 months, a ban on work, non-cash benefits and obligatory residence for LEAs. The showcase model is the arrival centre in Heidelberg, where asylum procedures can be processed within 24 hours without regular preparation. Visiting bans, no self-supply, no privacy and arbitrary security checks – all an inherent part of the camp logic. By supporting the evaluation report, almost all of Freiburg’s Gemeinderat (with the exception of those from Eine Stadt für alle and JUPI) explicitly approved this camp logic.

But wait: Isn’t Freiburg a so called “Safe Harbour” for refugees? Maybe on paper! In fact, the city has done everything in its power to consistently disregard the rights of its inhabitants in the LEA. The request of several parliamentary groups to hear the authors of a legal report on the LEA house rules was followed by nothing. In response to the legal report, a complaint to the high court in Baden-Württemberg (VGH), open letters and demonstrations, the city’s social welfare mayor’s office replied “to be personally convinced that everything in the LEA is legally fine”. This stance was then reflected in the conviction that the Regierungspräsidium as operator of the LEA could carry out the evaluation on its own. At no time were residents or NGOs involved. In the end, the result is that there is a clothing store in the LEA and that Freiburg sees itself not only as a “Safe Harbor” but also as a Lager City par excellence.

Today, camps are a globally accepted strategy of suppressing migration. But they have always followed a logic of deterrence: those who have once made it into the interior of capitalist centres are detained and isolated. Thus, the German reception centres (LEAs) are not only an expression of a repressive asylum policy in Germany, they follow a global trend of making migration impossible and criminalizing it.

By approving the LEA with the consent of the evaluation, the repressive migration regime continues to rule also on a municipal level. This is despite the fact that municipalities, as places where refugees arrive and live, offer the possibility of a different asylum policy. With the approval of the LEA, the city is relieving itself of the obligation to provide follow-up accommodation for refugees in Freiburg and is thus clearly rejecting an own asylum policy. In view of increasingly restrictive federal laws, this is a fatal sign. The idea of a “Solidarity City” is thus sabotaged and Freiburg officially positions itself as a Lager City. As long as this ignorance continues, we will protest. That is why we demand before the next municipal council meeting: No more camps, we want homes!

Come with face mask and keep your distance!

„Ihr Lagerlein bleibet“ – Stadt- und Gemeinderatschor singen das fröhliche Lied der Lageretablierung

Entgegen jahrelanger Proteste hat die Freiburger Stadtpolitik sich in der letzten Gemeinderatssitzung nochmal offiziell zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg bekannt. In der Informationsvorlage schreibt die Stadtverwaltung: “Aus Sicht der Stadt Freiburg hat sich der LEA-Standort in Freiburg bewährt.” Der Antrag der Gemeinderatsfraktionen JUPI/Eine Stadt für alle auf eine unabhängige Evaluation der LEA wurde mit lediglich neun Ja-Stimmen abgelehnt.

Für das nächste Jahr sind politischen Aktionen dazu geplant, unsere Stellungnahme zur Evaluation findet ihr unten. Außerdem gibt es Neuigkeiten zur Klage von sechs ehemaligen Bewohnern gegen die Hausordnung der LEA: Die Gerichtsverfahren dauern zwar noch an, trotzdem hat das zuständige Regierungspräsidium als Reaktion schon jetzt eine neue Hausordnung erlassen. Die darin vorgenommenen Änderungen verbessern die Situation der Geflüchteten aber nicht wirklich.

Stellungnahme zur fadenscheinigen Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg
„Ihr Lagerlein bleibet“ – Stadt- und Gemeinderatschor singen das fröhliche Lied der Lageretablierung

Freiburg, 21. Dezember 2021

Zu Weihnachten, liebe Freiburger*innen, wird’s was geben. In Zeiten von knappen Waren muss es nichts Neues sein, warum nicht das Alte lobpreisen? Das dachte sich auch die Freiburger Stadtpolitik und hält trotz jahrelanger Proteste, mehrerer Gutachten und Anschreiben an der politischen Unterstützung der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) fest. Das ist ein Geschenk an all jene, für die es zu anstrengend ist, sich darüber Gedanken zu machen, wie Schutzsuchende würdig und inklusiv aufgenommen werden können. Es ist ein Geschenk alle, die ohnehin denken, dass angesichts von zunehmenden Migrationsbewegungen Lager alternativlos sind und dabei entstehende Grundrechtsverletzungen ein notwendiges Übel darstellen. Weltoffenheit wird in Freiburg großgeschrieben. Deswegen stört es auch kaum, wenn die Zimmer in der LEA weiterhin nicht abschließbar sind. So freut sich der bequeme Freiburger, schwärmt an Heiligabend von „humanitärer Aufnahmepolitik“ und strickt schwarz-grüne Wollsocken für die Liebsten. Ach, wie schön, dass niemand weiß, dass die LEA ein Lager ist, einer selektiven und ausgrenzenden Logik folgt und Freiburg sich damit von der Pflicht lossagt, weitere Geflüchtete kommunal aufzunehmen.

Das Märchen einer politischen Evaluation
Das Freizeitangebot in der LEA? Großartig! Das Kantinenessen? Wie bei Oma! Die Kleiderkammer? Außergewöhnlich! Es sind die zentralen Aspekte eines Massenlagers, die in der Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung zur Sprache kamen [1]. Wer braucht schon über das Kochverbot reden, wenn es eine neue Salatbar gibt. Wer muss tägliche Grundrechtsverletzungen thematisieren, wenn Verwaltungsrichter*innen im Lager Einführungskurse in das deutsche Grundgesetz geben. Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Wohnverpflichtung neuerdings in Containern [2] bis zu 18 Monate – geschenkt, angesichts Gitarrenunterricht durch European Homecare, die am Lager saftig Profit machen.

Außer dem Einsatz der Fraktionen von JUPI/Eine Stadt für alle, die immerhin noch eine ordentliche Evaluation beantragt hatten, ist die Evaluation ein kommunales Armutszeugnis. Statt einen eigenen, progressiven Weg in der Asylpolitik zu gehen, duldet Freiburg nicht nur die Idee eines Massenlagers aus der rassistischen Mottenkiste der 80er-Jahre – mit der letzten Sitzung haben Stadt und Gemeinderat nochmal offiziell bestätigt: „Ja, wir stehen zu dieser Ausformung der rassistischen Politik der letzten Jahre und wollen dieses Lager genau in dieser Form” [3].

Solange das Lager fortbesteht, geht auch die Mobilisierung gegen die politische Ignoranz weiter. Wer kein Bock mehr auf städtisches Weihnachts-Tralala hat, schreibt eine Mail an uns. Neue Aktive werden dringend gesucht, damit Wohlfühl-Weihnachtslieder endlich wieder im Konzerthaus spielen – statt in einem Parlament.

[1] Die Evaluation wurde vom zuständigen Regierungspräsidium selbst durchgeführt. Zu keiner Zeit wurden Bewohner*innen in die Evaluation einbezogen. Die Evaluation beschränkt sich nur auf formale Aspekte des Vertrags zwischen Stadt und Land. Dabei ist im Vertrag wörtlich geregelt: „Im Anschluss [an die Evaluation] wird im Benehmen mit der Stadt über den weiteren Betrieb der LEA entschieden.“ Die Evaluation im Wortlaut: https://ris.freiburg.de/meeting.php?id=2021-GR-229
[2] Die LEA ist ausgelegt für 800, im „Notfall“ 1800 Personen. Da die dafür notwendigen Bauarbeiten nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden, werden auf dem Gelände nun Container mit zusätzlichen 300 Plätzen installiert. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/presse/pressemitteilungen/artikel/regierungspraesidium-baut-kapazitaet-der-landeserstaufnahmeeinrichtung-fuer-fluechtlinge-in-freiburg-aus/

[3] Die Stadt schreibt wörtlich: „Aus Sicht der Stadt Freiburg hat sich der LEA-Standort in Freiburg bewährt […]. Zudem treffen die Bewohnenden vor Ort auf ein liberales Stadtklima und eine Geflüchteten gegenüber sehr aufgeschlossene Bevölkerung.“ Damit wird ein liberales Stadtklima dafür instrumentalisiert, ein funktionales Massenlager zu legitimieren. https://ris.freiburg.de/meeting.php?id=2021-GR-229

Update zum Gerichtsverfahren von sechs Geflüchteten gegen die Hausordnung in der LEA Freiburg

Sechs Geflüchtete haben im Dezember 2020 Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gegen die Hausordnung der LEA Freiburg eingereicht. Nachdem das Gericht im Juli den zugehörigen Eilantrag abgelehnt hat, wurde das Verfahren gesplittet und bestimmte Regelungen werden mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Am 15. Dezember 2021 hat das zuständige Regierungspräsidium eine neue Hausordnung erlassen und argumentiert, die Klage vor dem VGH sei als unzulässig abzuweisen, da die beklagte Norm mittlerweile außer Kraft gesetzt wurde. In der Tat hat das Regierungspräsidium Freiburg einige der kritisierten Regelungen überarbeitet, was jedoch kaum Auswirkungen auf die weiterhin massiven Grundrechtsverletzungen haben wird.

Die neue Hausordnung stellt klar, dass auf dem Gelände keine anlasslosen Taschenkontrollen stattfinden dürfen. Die Taschenkontrollen am Eingang dürfen die Bewohner*innen verweigern. Da sie dann aber ihre Tasche zurücklassen müssen, ändert das de facto nichts an der bisher gängigen Praxis. Die routinemäßigen Zimmerkontrollen dürfen nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung oder zu vorher angekündigten Terminen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob die Bewohner*innen darüber aufgeklärt werden, dass sie Zimmerkontrollen verweigern dürfen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung dürfen die Securitys die Zimmer auch nachts und auch gegen den Willen der Bewohner*innen betreten, etwa um das Alkoholverbot durchzusetzen. Auch viele andere Regeln sind unverändert geblieben, unter anderem das Besuchsverbot, das Verbot politischer Betätigung oder die umfassende Liste verbotener Gegenstände.

„Die Klage bedeutet uns sehr viel. Die neue Hausordnung ist eine erste Reaktion auf unsere Bemühungen. Das reicht aber nicht. Auch die neue Hausordnung nimmt uns unsere Rechte. Die Bewohner*innen der LEA dürfen immer noch nicht kochen, die Zimmer sind immer noch nicht abschließbar. Außerdem gibt es weiterhin einen großen Unterschied zwischen der Realität und dem, was in der Hausordnung steht“, sagt Emmanuel, einer der Kläger.

Wir streiten weiter vor Gericht für ein Ende der massiven Grundrechtsverletzungen und eine andere Asylpolitik. Die mündliche Verhandlung vor dem VGH Mannheim ist für den 2. Februar 2022 angesetzt.

Ihr Lagerlein bleibet – PM zur fadenscheinigen Evaluation der LEA Freiburg

KEINE LAGER KEINE LEA – Demonstration in Freiburg

Pressemitteilung 25. April 2021

KEINE LAGER KEINE LEA!

Demonstration in Freiburg am Samstag, 24. April 2021

„KEINE LAGER KEINE LEA – nicht in Freiburg noch anderswo“ – unter diesem Slogan forderten ca. 800 Demonstrierende am Samstag in den Straßen Freiburgs eine Abkehr von Massenunterkünften wie der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg – und dezentrales Wohnen für Geflüchtete. Die Demonstrierenden richteten sich aus aktuellem Anlass gezielt an die Stadt und den Gemeinderat Freiburg.

Die Stadt Freiburg befindet sich mit dem Land Baden-Württemberg in einem Vertragsverhältnis über den Betrieb der LEA. Im Rahmen einer Evaluation, die vertraglich festgehalten ist, sollte am 29. April dem Migrationsausschuss des Gemeinderats Freiburg ein Bericht über die Einrichtung vorgelegt werden. Aufgrund der Klage mehrerer Bewohner beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Hausordnung der Einrichtung, die in allen LEAs in Baden-Württemberg einheitlich gestaltet ist, wurde dieser Termin auf September verschoben. Trotz der Terminverschiebung riefen LEA Watch und Aktion Bleiberecht Freiburg zum Protest auf. Gemeinsam mit den Demonstrierenden forderten sie den Freiburger Gemeinderat auf, die politische Unterstützung zur LEA sofort zurückzunehmen und ein klares politisches Zeichen zu setzen: NEIN zur LEA, JA zu selbstbestimmtem Wohnen.

Unterstützt wurden diese Forderungen von rund 50 Freiburger Gruppen und Vereinen.

Die Veranstalter*innen kritisierten erneut die Lebensbedingungen in der LEA, die von ständigen Verboten, Kontrollen und dadurch dem Entzug von Selbstbestimmung und Privatsphäre gekennzeichnet seien. Die massiven Eingriffe in Grundrechte werden bisher durch die Hausordnung legitimiert, ein aktuelles Rechtsgutachten deklariert diese jedoch als rechtswidrig. In der Ausgestaltung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen sehen LEA Watch und Aktion Bleiberecht den Ausdruck einer anhaltenden restriktiven bundesweiten Asylpolitik, die vom Abbau von Asyl- und Aufenthaltsrechten für Geflüchtete bestimmt sei. Mit der LEA setzte Freiburg die bundes- und landesweite Ausgrenzungspolitik ohne Widerspruch kommunal fort. Abschreckung und Isolation sowie die Beschleunigung von Asylverfahren seien die Funktionen, die durch die landesweite Lagerpolitik erfüllt werden. „Wer die LEA in der Stadt duldet, hat die Verletzung von Grundrechten und den rassistischen Ist-Zustand als Normalität akzeptiert, anstatt dafür zu kämpfen, diesen Kurs wieder rückgängig zu machen!“, so eine Sprecherin von LEA Watch. In ihrer Auftaktrede wies sie darauf hin, dass die Stadt als Kooperationspartner Einflussmöglichkeiten habe. Sie kritisierte, dass es sich die kommunalen Entscheidungsträger*innen zu leicht machen, wenn sie die Verantwortung von sich weisen, da die Bewohner*innen der LEA rechtlich zugleich Einwohner*innen der Stadt seien. Zudem habe das Regierungspräsidium bei der Entscheidung über die Errichtung der LEA betont, die Einrichtung nur mit politischer Zustimmung der Stadt aufzubauen. Die Entscheidung für eine LEA wiege umso schwerer, weil sich Freiburg durch die Vollprivilegierung von der kommunalen Aufnahme freikaufe und in Zukunft keine neu ankommenden Geflüchteten mehr im Stadtgebiet leben werden. Dies sei ein offener Angriff auf die vielfältigen Unterstützungsstrukturen in Freiburg. Es bedeute vor allem auch, dass die Bewohner*innen teils über Jahre in Unsicherheit und ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen.

Begleitet von Redebeiträgen unterschiedlicher Gruppen und Einzelpersonen in Freiburg, darunter dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Seebrücke, Solidarity City Freiburg, Black Lives Matter sowie Beiträgen von Geflüchteten aus der LEA selbst, zogen die Demonstrierenden unter Einhaltung der Corona-Auflagen von der Innenstadt vor die LEA. Dort sprach Pfarrerin Sarah-Louise Müller in einem Redebeitrag stellvertretend für die evangelische Pfarrgemeinde. In ihrer Rede berichtete sie über die psychischen Belastungen der Bewohner*innen, die durch das Leben in der LEA verstärkt werden und appellierte an den Gemeinderat und an das Regierungspräsidium: „Lasst Geflüchtete in Freiburg dauerhaft ankommen und selbstbestimmt wohnen. Stellt für sie dezentrale Unterkünfte, Wohnprojekte und Wohnungen in allen Stadtteilen zur Verfügung. Freiburg braucht die LEA nicht. Traut euch neue Wege zu gehen!“. Anwesende Bewohner*innen der LEA Freiburg machten einmal mehr auf die unhaltbaren Zustände aufmerksam: Man sagt uns immer wieder, dass die Verbote und die ständigen Eingangs- und Zimmerkontrollen zu unserer Sicherheit da seien. Wir Migrant*innen erwiderten daraufhin, dass es kein Schutz ist, uns im Lager einzuzäunen. Jeden Tag gibt es Konflikte im Lager und die Mitarbeiter der Security können die Situation oft nicht beruhigen.“ Ein weiterer Bewohner der LEA ergriff spontan das Mikrofon und machte den Frust durch das Leben in der LEA deutlich: „Im Camp komme ich mir manchmal vor wir im Gefängnis. Dabei haben wir Geflüchtete nichts verbrochen.”

LEA Watch & Aktion Bleiberecht

Hinweise:

Baden-Württemberg hält an rechtswidriger Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete fest

Freiburg, 8. Januar 2021
Pressemitteilung

Land Baden-Württemberg hält an rechtswidriger Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete fest

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in den baden-württembergischen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie im Ankunftszentrum Heidelberg Hausordnungen mit fast gleichem Wortlaut. Daran gibt es Kritik. Die Hausordnung sollte vor allem Rechte der Bewohner*innen nennen. Das ist nicht der Fall. Zu diesen Feststellungen kommt ein Rechtsgutachten, das Aktion Bleiberecht Freiburg in Auftrag gege-ben hat. Laut dem Gutachten werden intensive, rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Be-wohner*innen erlaubt. Dabei geht es um die allgemeine Handlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung/Zimmer und um das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Dem Innenministerium, dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg liegt das Gutach-ten seit Monaten vor. Zahlreiche Landtagsabgeordnete, Gemeinderäte, Wohlfahrtsverbände sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte wurden informiert und um Stellungnahmen gebeten.
Die Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme, Klaus Danner, ist persönlich der festen Über-zeugung, dass das Handeln in den Erstaufnahmeeinrichtungen „auf Grundlage unserer Rechtsord-nung und der geltenden Gesetze erfolgt“ und sieht deswegen keinen Anlass, den Vorwürfen nachzu-gehen. Christoph Kleinschmidt, verantwortlich beim Innenministerium Baden-Württemberg, lehnt in einer Stellungnahme jegliche Verantwortung für die benannten Missstände ab: „Die von Ihnen erho-benen Forderungen weisen wir zurück“. Zudem wird das Gutachten an sich disqualifiziert, indem es nicht den „Anforderungen juristischer Arbeitsweise bei grundrechtlichen Fragestellungen“ entsprä-che. Die Gutachterinnen halten diese Bewertung in einer Antwort für „befremdlich“ und meinen, dass damit „die inhaltlichen Feststellungen des Gutachtens delegitimiert“ werden sollen.

Damit ist klar: Das Innenministerium will sich nicht bewegen. Das für Beschwerden zuständige Om-budswesen verweigert eine Auseinandersetzung, Landtagsabgeordnete melden sich nicht zurück und die Landes-SPD hält die „Hausordnungen nicht für rechts- oder verfassungswidrig“. Das politisch-parlamentarische Baden-Württemberg erstarrt offensichtlich in ordnungspolitischen Ressentiments gegen Geflüchtete und will ohne unabhängige Überprüfung der Vorwürfe an der rechtswidrigen Pra-xis festhalten. Mit dieser Einstellung wurden im Mai 2018 über 500 Polizeibeamte in die Erstaufnah-meeinrichtung Ellwangen beordert und unzählige Zimmer ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Das Amtsgericht Ellwangen hat bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes ge-äußert. Diese Sichtweise wird von einem Urteil des OVG Hamburg bestätigt, in dem Zimmer in Un-terkünften als Wohnungen nach Art. 13 GG anerkannt werden. Am 18. Februar 2021 wird über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes beim Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt. Von dieser Entschei-dung ist auch die gültige Hausordnung betroffen.

Neben dem Republikanischen Anwaltsverein unterstützt auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) das Anliegen, die Hausordnung auf seine rechtliche Substanz überprüfen zu lassen. Sechs Ge-flüchtete haben beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Normenkontrollklage gegen die Hausordnung eingegeben. Einzelne Klagen vor den Verwaltungsgerichten sind in Vorbereitung. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg „thematisiert die höchst problematische Unterbringung von Geflüchteten“ und unterstützt „das Anliegen und die Einschätzung des Gutachtens uneinge-schränkt“. Dazu möchte der PARITÄTISCHE ebenfalls eine rechtliche Klärung und will die Ver-bände der LIGA der freien Wohlfahrtspflege darauf ansprechen, um weitere Einzelfälle vor Gericht zu bringen. Wir verweisen auch auf die Publikation des Deutschen Institut für Menschenrechte [1]. Jahrelang wurden die Grundrechte von Geflüchteten in Sammelunterkünften nur von sehr wenigen Gruppen thematisiert. Mittlerweile beschäftigten sich auch Migration- und Rechtswissenschaften, Anwält*innen, Gerichte und Wohlfahrtsverbände damit.
„Es ist schon erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit sich die Verantwortlichen auf fadenscheinige Argumente berufen, anstatt das Rechtsgutachten unabhängig prüfen zu lassen. So wird unter anderem das Besuchsverbot zum „Schutz“ der Bewohner*innen aufrechterhalten, ohne, dass deren Meinung nachgefragt oder deren Grundrechte angemessen Berücksichtigung finden. Die behördliche Ignoranz gepaart mit der rechtlich schwachen Position der Geflüchteten führt zu einem Fortbestehen rechts-widriger Praktiken. So haben regelmäßige Zimmerkontrollen, Taschenkontrollen oder das Verbot, sich innerhalb der Einrichtung politisch zu betätigen, über Jahre Bestand. Das ist ein Skandal“, so Ben Bubeck, einer der Sprecher der Aktion Bleiberecht Freiburg.

Während sich das politisch-parlamentarische Baden-Württemberg einer fundierten Auseinanderset-zung weitgehend entzieht, wird in Freiburg im April 2021 über die Fortführung der Erstaufnahme-einrichtung entschieden. Damit entscheidet der Freiburger Gemeinderat über die zukünftige Freibur-ger Asylpolitik, da sich die Stadt mit der Einrichtung der Pflicht entledigt, weitere Geflüchtete dezentral aufzunehmen.

Für Rückfragen stehen wir wie folgt zur Verfügung:
Mail: info@aktionbleiberecht.de
Telefon: 01788262773
Die genannten Schriftwechsel finden sie online unter: www.grundrechte-am-eingang-abgeben.de

[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten

Not Safe @ ALL

Pressemitteilung
Demonstration NotSafe@All in Freiburg
Sonntag, 13.12.2020

Gegen die Einstufung von Ghana und dem Senegal als „sichere“ Herkunftsländer und gegen die unmenschlichen Lebensbedingungen in europäischen Lagern gingen am Sonntag 13.12.20 150 Personen auf die Straßen Freiburgs. Angeführt wurde der Protest von Bewohner*innen der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg, welche von den unmenschlichen Bedingungen, drohenden Abschiebungen und willkürlichen Kategorisierungen der Bundesregierung betroffen sind. Sie berichteten von den Lebensbedingungen, welche sie zur Flucht bewegten und zeigten damit auf, dass sowohl in Ghana als auch im Senegal für viele kein sicheres und würdevolles Leben möglich ist.
Ein Geflüchteter aus Senegal berichtete von einem weiterhin schwelenden Konflikt in der Casamance-Region. Erst 2018 wurden dort bei einem Massaker 14 Menschen getötet. Zudem würden Kinder- und Frauenrechte systematisch missachtet werden. Der Redner bezog sich unter anderem auf die in der Region Dakar lebenden 30.000 Talibés: Kleinkinder, die auf der Straße betteln müssen und keine Schule besuchen sollen. Ein Geflüchteter aus Ghana sprach über politische Verfolgung aufgrund oppositioneller Meinungen. Er stellte klar, dass sich die ghanaischenSicherheitsbehörden auf die Seite der Regierung geschlagen hätten, was sich aktuell auch bei den Wahlen gezeigt habe. Militärs in Uniform und die Polizei griffen unschuldige Menschen an – 6 Menschen wurden getötet und mehr als 20 Menschen wurden verletzt. Beide Redner zeigten exemplarisch, wieso die Einstufung ihrer Länder als „sicher“ wenig mit der Situation vor Ort zu tun hat. Sie forderten Schutz und die individuelle Anerkennung von Fluchtgründen.

 

Der Protest sollte nicht nur die Einstufung der beiden Länder als „sichere“ Herkunftsstaaten kritisieren, sondern auch auf die fehlende Sicherheit für Geflüchtete hier in Deutschland aufmerksam machen. Ein Demonstrationsteilnehmer berichtete, dass er schon seit 13 Monaten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung eingesperrt wird: „Es tut mir leid das sagen zu müssen – aber es ist wie in einem Gefängnis“. Von Sicherheit kann an diesem Ort, wo Bewohner*innen ihre Privatzimmer nicht abschließen können und willkürlichen Durchsuchungen ausgesetzt sind, nicht die Rede sein. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können Geflüchtete nicht selbstbestimmt leben. Kochen ist verboten, die Personen erhalten vorrangig Sachleistungen. Zudem unterliegen Menschen aus „sicheren“ Herkunftsländer einem Arbeitsverbot, Sprachkurse werden nicht bezahlt. Die Geflüchteten werden Ein- und Ausgangskontrollen, sowie regelmäßigen Zimmerkontrollen ausgesetzt. Es fehlt an Privatsphäre und es herrscht ein weitgehendes Besuchsverbot.
Ein Redner von LEA Watch Freiburg unterstrich diesbezüglich die Verantwortung der Stadt Freiburg. Momentan dulde die Stadt Freiburg ein Lager, das vorrangig der Abschreckung und einfacheren Abschiebungen diene und in dem eine rechtswidrige Hausordnung bestehe. Der Redner verwies auf die im nächsten Jahr bevorstehende Evaluation der Einrichtung, bei der sich Freiburg entscheiden müsse, ob es weiterhin an einem funktionalen Massenlager festhält oder progressive Konzepte wie dezentrales Wohnen verwirklicht.
Insgesamt war der Demozug, der unter Einhaltung der Corona-Auflagen vom Platz der alten Synagoge bis vor das Erstaufnahmelager zog, vor allem ein positives Zeichen für die Geflüchteten. Dennoch bestehen die Restriktionen weiter. Der Streit um bessere Lebensbedingungen für alle müsse weiter gehen, so die einhellige Meinung unter den Demoteilnehmenden.

Aktion Bleiberecht │ LEA Watch
Adlerstr. 12 │79098 Freiburg
info@aktionbleiberecht.de │ lea_fr_watch@riseup net
www.aktionbleiberecht.de│www.leawatch noblogs.org │ www.grundrechte-am-eingang-abgeben.de

Die schwäbische Hausordnung

Herrschen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg grundrechtswidrige Zustände?

Die Jungle world berichtete am 3.12.20 über die Kampagne “Grundrechte am Eingang abgeben”

Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.

Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) bei einer »Lehrstunde in Sachen Rechtsstaat« in der Erstaufnahmestelle  Sigmaringen

Bild: dpa / Thomas Warnack

Über Grundrechte, von denen das Land scheinbar nichts wissen will.

Pressemitteilung vom 12.10.2020: Ein Rechtsgutachten stellt Hausordnungen der Erstaufnahmeeinrichtungen in Frage. Eingriffe in Grundrechte der Bewohner*innen. Im April 2021 wird Freiburg über den weiteren Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung entscheiden.

Vor etwa etwa Monaten haben wir das Regierungspräsidium Freiburg und das Ministerium des Innern, Digitalisierung und Migration in Stuttgart, in Form eines Offenen Briefes angeschrieben. Hintergrund sind die in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg erlassenen Hausordnungen vom 1. Januar 2020. Ein Rechtsgutachten stellt intensive rechtswidrige Grundrechtseingriffe durch die Hausordnungen fest.

Die Stadt Freiburg, die mit dem Land eine Vereinbarung über die Nutzung des Geländes, auf dem sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet, beschlossen hat, wird das Rechtsgutachten in die kommende Evaluation 2021 einbeziehen. „Die Vereinbarung über den Betrieb der LEA mit dem Land Baden-Württemberg beinhaltet eine Evaluierung. Diese wird am 29.04.2021 im Ausschuss für Migration und Integration (MIA) vorgestellt werden.“ „Im Anschluss an die Evaluation wird das Land im Benehmen mit der Stadt über den weiteren Betrieb der LEA entscheiden.“ so ein Brief der Stadt Freiburg.

Durch das Rechtsgutachten wurden zahlreiche rechtliche Fragen aufgeworfen, u.a. Fragen die das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Eingriffe in die Handlungsfreiheit und Grundrechtseingriffe durch Sicherheitsdienste betreffen. Verschiedene Gemeinderatsfraktionen der Stadt Freiburg fordern nun eine Stellungnahme vom Regierungspräsidium Freiburg, dem Betreiber der Einrichtung. Weiterhin ergeben sich mit dem Vertrag, der zwischen Stadt und Land 2014 ausgehandelt wurde, und der heutigen Unterbringungsrealität, erhebliche Diskrepanzen. So geht der Vertrag von einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten aus, tatsächlich leben Geflüchtete mehr als 18 Monate in der Einrichtung. Gesetzlich sind 18 und mehr Monate vorgesehen.

Ein Rechtsgutachten, von der Stadt Freiburg und dem damaligen Ausländerbeirat 2003 in Auftrag gegeben, kam damals zu dem Ergebnis, dass eine Sachleistungsgewährung über 12 Monate hinaus die Menschenwürde verletzt. Was damals galt, kann heute nicht ungültig sein. Durch die Sachleistungsversorgung ist ein Mindestmaß an eigener Verantwortung für die Lebensgestaltung nicht gegeben. In den heutigen Erstaufnahmeeinrichtungen ist gesetzlich ein Aufenthalt bis und über 18 Monaten ausschließlich mit einer Sachleistungsversorgung vorgesehen. Das berührt Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, die persönliche Handlungsfreiheit und die Menschenwürde. Da Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung auch Bewohner*innen der Stadt Freiburg sind, stellt dies auch ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Kommunen dar (Art 28 GG).

Wir stellen fest: Grundrechte für Geflüchtete werden sowohl gesetzlich als auch rechtswidrig durch Hausordnungen eingeschränkt. Massenlager, wie die Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg, die für 1.000 Menschen vorgesehen ist, sind Einrichtungen der permanenten Kontrolle und Überwachung, die nur mit Grundrechtseinschränkungen und damit mit Eingriffen in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung der Bewohner*innen durchzusetzen sind. Das lehnen wir ab!

Wir haben die Wohlfahrtsverbände angeschrieben und sie um Interventionen im Sinne von Flüchtlingsrechten gebeten. Auch besteht ein Austausch mit zahlreichen kommunalen, regionalen aber auch bundesweiten Gruppen. Wir sind der Meinung, dass die Stigmatisierung von Geflüchteten in Massenlagern beendet werden muss und Konzepte für dezentrales Wohnen erarbeitet werden müssen. Wir fordern als ersten Schritt die Beseitigung der Wohnsitzauflage.

Aktion Bleiberecht Freiburg

Lea-Watch Freiburg