Die schwäbische Hausordnung

Herrschen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg grundrechtswidrige Zustände?

Die Jungle world berichtete am 3.12.20 über die Kampagne “Grundrechte am Eingang abgeben”

Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.

Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) bei einer »Lehrstunde in Sachen Rechtsstaat« in der Erstaufnahmestelle  Sigmaringen

Bild: dpa / Thomas Warnack